Heute wird bereits jeder vierte deutsche Bürger krankheitsbedingt berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert in solchen Fällen die finanzielle Zukunft des Versicherten und dessen Angehörigen ab.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird durch die staatlichen Sicherungssysteme nicht abgedeckt. Die Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt, auf die nur Anspruch hat, wer überhaupt keine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr ausüben kann. Weder berufliche Qualifikationen noch der zuletzt ausgeübte Beruf werden bei der Bewertung der Zumutbarkeit einer solchen Tätigkeit berücksichtigt. Nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muss.
Bei der Recherche nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung gilt es auf die vertraglich festgelegten Details zu achten!
An erster Stelle ist hier der Verzicht des Versicherers auf eine so genannte „abstrakte Verweisung“ zu nennen. Wird dieser Verzicht nicht erklärt, kann dem Versicherten die Rente unter Verweis auf noch ausübbare "zumutbare Berufe" verweigert werden. Dabei muss der Versicherer keine tatsächlich verfügbaren Arbeitsplätze in solchen Berufen nachweisen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das vertraglich zugesichertes Nachversicherungsrecht. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse z.B. durch die Gründung einer Familie ändern, sollte die vereinbarte Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung den geänderten Bedingungen angepasst werden können.
Ein oft mit verhängnisvollen Konsequenzen übersehenes Detail einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die zinslose Stundung der Beiträge bei Beantragung der Rente. In dieser Situation verfügt der Versicherungsnehmer meist über kein Einkommen und kann daher oft die Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen. Ist vertraglich keine zinslose Stundung der Beiträge vereinbart, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt führen. Eine ebenfalls oft ignorierte Falle lauert, falls nachträglich festgestellt wird, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits eine bis dahin noch nicht diagnostizierte Erkrankung vorlag. Die Versicherung kann in diesem Fall rückwirkend vom Vertrag zurücktreten oder nach eigenem Ermessen Risikozuschläge fordern, wenn sie dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausschließt.
Hier ist ein umfassender Versicherungsvergleich ein absolutes MUSS, um aus der Vielzahl der Angebote die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Nutzen Sie den kostenlosen Vergleich.