Sie sind hier: Startseite ⇒ Versicherungen ⇒ Firmenversicherung
Firmenversicherung
Der Begriff Firmenversicherung wird generell als Oberbegriff für unterschiedliche Formen der Versicherung für Firmen und Freiberufler angesehen, steht also im Gegensatz zur Privatversicherung. Der Begriff Firmenversicherung ist auch deshalb relevant, weil es einige Anbieter gibt, die hier für die Unternehmen und Freiberufler Komplettangebote unterbreiten.

Deshalb ist hier ein Vergleich nicht unbedingt einfach. Zunächst sollte man sich als Unternehmensinhaber genau überlegen, welche Teilaspekte einer Firmenversicherung für einen relevant sein könnten. So können für die Firma, der laufende Betrieb über eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechung gesichert werden, was nicht für alle Unternehmen relevant ist. Dem gegenüber sind eine Betriebshaftpflicht für praktisch alle Unternehmen sinnvoll.

Ist ein Unternehmen gegründet, steht die Basis für die Unternehmensführung. Allerdings ist das Geschäftskonzept und die Planung, auf welche Weise die Waren oder Dienstleistungen verkauft werden, nur ein Teil des gesamten Unternehmens. Vergessen sollten Unternehmer gerade in der Gründungsphase nicht die wichtigen Versicherungen für das Unternehmen. Die beste Planung und der positivste Umsatz können ohne gute Firmenversicherung schnell zunichte gemacht werden. Nur ein einziger Schadenfall kann ausreichen, um das Unternehmen ins wirtschaftliche Aus zu katapultieren. Wichtige Firmenversicherungen sollten also die Basis des Unternehmens absichern und so auch im Schadenfall den Fortbestand des Unternehmens gewährleisten.

Inventarversicherung

Die Inventarversicherung ist eine dieser wichtigen Bereiche der Firmenversicherung Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die sowohl die Vorräte als auch die Einrichtung und viele andere im Gebäude enthaltene Bestandteile und Einrichtungsgegenstände absichert. Generell sichert die Inventarversicherung alle Bestandteile des Unternehmens ab, die nicht fest mit dem Firmengebäude verbunden sind. Generell kann ein Unternehmer die Inventarversicherung von der Bedeutung her da einstufen, wo ein Wohnungsinhaber die Hausratversicherung ansiedelt. Der gesamte Besitz wird hiermit gegen Schäden durch Feuer und Blitz, Explosion und Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl versichert.

Betriebshaftpflicht

Ein weiterer wichtiger Bestandteil für das Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Hierbei werden alle Haftpflichtansprüche Dritter abgedeckt, die sich aus der Tätigkeit des Gewerbebetriebes und dessen Aktivitäten durch schuldhaftes Verhalten ergeben. Die Betriebshaftpflichtversicherung nimmt darüber hinaus noch eine andere wichtige Aufgabe wahr, nämlich die der indirekten Rechtsschutzversicherung. Im Rahmen der Prüfung von Haftungsansprüchen weist die Versicherung nämlich unberechtigte Haftungsansprüche auch für das versicherte Unternehmen zurück. Abgesichert werden hier alle Schäden, für die das Unternehmen im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung zu haften hat. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für industrielle Unternehmen ebenso wichtig wie für Freiberufler oder Handwerker. Wichtig für das Unternehmen kann im Rahmen des Abschlusses der Betriebshaftpflichtversicherung sein, dass durch diese Versicherung auch eine genaue Prüfung von Versicherungsfällen vorgenommen wird. Die Kosten für diese Prüfungsverfahren werden von der Versicherungsgesellschaft getragen und nur Schäden, für die das Unternehmen tatsächlich haften muss, werden durch die Versicherung beglichen. Im berechtigten Haftungsfall erfolgt die Zahlung der Leistungen an den Geschädigten, besteht kein Anspruch, übernimmt die Versicherung auch die Korrespondenz mit dem Anspruchsteller zur Ablehnung von Haftungsansprüchen.

Gebäudeversicherung

Das Inventar und die Gegenstände abzusichern, die der Erfüllung der Arbeit dienen, ist sehr wichtig. Ebenso wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch die Absicherung des gesamten Gebäudes, in dem das Unternehmen sich befindet, gegen verschiedene Risiken. Die Gebäudeversicherung ist für das Unternehmen in diesem Zusammenhang unerlässlich. Generell sichert die Gebäudeversicherung das Gebäude ab, in dem das Unternehmen sich befindet. Damit ist aber der Versicherungsschutz noch nicht abgegolten. Darüber hinaus sind in der Gebäudeversicherung auch Gebäudebestandteile wie Garagen oder Lagerhallen, die zum Gebäude dazugehören, mitversicherbar. Auch Nebengebäude können auf Antrag mitversichert werden. Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung, die die Basis des Unternehmens, nämlich das Firmengebäude absichert. In dieser sind auch feste Gebäudebestandteile wie Lampen, Türen, Fenster, Waschbecken oder komplette Einbauküchen versicherbar - also grundsätzlich alle Bestandteile des Gebäudes, die fest mit diesem verbunden sind. Die Faustregel für alle Laien lautet, dass die Wohngebäudeversicherung alle Gegenstände absichert, die beim gedachten “Auf-den-Kopf-Stellen” des Wohngebäudes nicht herausfallen könnten. Der Rest wird über die Inventarversicherung abgesichert. Beide Versicherungen ergänzen sich und sichern dem Unternehmen so die Basis. Auch wenn die Gebäudeversicherung eine relativ teure Versicherung darstellt, sollte hier an diesem Versicherungsschutz nicht gespart werden, denn im Schadenfalle ist die Reparatur oder der komplette Wiederaufbau eines Gebäudes mit sehr hohen Kosten verbunden, die dem Unternehmen die finanzielle Basis nehmen könnten.

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt eine besondere Berufshaftpflichtversicherung dar, die besonders für Unternehmen wichtig ist, die sich im Dienstleistungssektor betätigen, speziell dann, wenn im Auftrag Beratung und Begutachtung, Prüfung, Verwaltung, Vollstreckung oder Beurkundung von fremdem Vermögen erfolgt. Hier ist der Schutz gegen Vermögensschäden gegeben. Obwohl diese Schäden generell über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, ist diese Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmer deshalb unerlässlich, weil die Versicherungssummen hier andere Dimensionen erreichen und Schäden höherer Größenordnung von der Privaten Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden können. Im Gegensatz zur Privaten Haftpflichtversicherung, bei der ein bestimmtes Ereignis den haftpflichtigen Schaden verursacht hat, ist es bei der Vermögensschadenhaftpflicht oft der Fall, dass der Haftpflichtanspruch erst später eintritt, wenn sich die berufliche Verfehlung des Dienstleisters nämlich zum Nachteil für den Geschädigten entwickelt hat. Somit kann ein Dienstleister auch Jahre nach einer beruflichen Verfehlung noch seine gesamte Existenz aus finanziellen Gründen verlieren, wenn eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht bestanden hat.

D & O

Bei der Directors & Officers-Versicherung handelt es sich um eine spezielle Versicherung, die in der Branche auch gern als Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung bezeichnet wird. In diesem Falle schließt das Unternehmen für seine leitenden Angestellten sowie auch Organe eine Directors & Officers-Versicherung ab, die eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung speziell für diesen Personenkreis im Unternehmen darstellt und die nur für den versicherte Personenkreis den Schutz liefert. Die Deckung aus der Versicherung entsteht immer dann, wenn kein Vorsatz bei Sorgfaltspflichtverletzungen der entsprechend Versicherten bestanden hat. Sowohl die Rückwärtsdeckung als auch die Nachmeldefristen machen diese Versicherung zu einer Rundum-Absicherung auch für Versicherungsfälle vor Vertragsabschluss sowie auch nach einem längeren Zeitraum ab dem Schadenfall. Gerade in Unternehmen, in denen viele Entscheidungsberechtigte Mitarbeiter sowie Organe vorhanden sind, ist die Directors & Officers-Versicherung eine unerlässliche Absicherung für das Unternehmen gegen finanzielle Schäden, die sich aus Fehlentscheidungen einzelner Mitarbeiter oder Organe ergeben können. Erfahrungswerte aus der Wirtschaft belegen, dass die Rechenschaftspflicht der Entscheidungsträger im Unternehmen tendenziell steigt. Entscheider im Unternehmen haften somit ohne das Vorhandensein dieser Versicherung mit ihrem Privatvermögen. Um diese Risiken zu reduzieren, ist der Abschluss der Versicherung gegen Forderungen Dritter wie Kunden und Lieferanten, Banken oder Gläubiger erfüllen oder ablehnen zu können, sehr wichtig. Sowohl die Außenhaftung, also die Haftung gegenüber Dritten, als auch die Innenhaftung, nämlich die Ansprüche, die ein Unternehmen bei belegbaren Fehlentscheidungen gegenüber dem Entscheider stellen kann, sind durch diese Versicherung abzusichern.

Wenn man die richtige Auswahl getroffen hat, dann kann man über eine Gesamt- oder Teillösung nachdenken. Hier lohnt sich ein Vergleich, wenn man bei einem Anbieter schon mehrere Verträge hat. Die Erfahrung zeigt auch, dass eine solche Ausgestaltung der Firmenversicherung Vorteile in Bezug auf die Kulanz bringen.

ANZEIGE